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Die Infrastrukturanlagen wie Gleisanalagen, Strassen, Kunstbauten, Werkleitungen und Kanalisationen stellen einen enormen finanziellen und volkswirtschaftlichen Wert dar. In dicht besiedelten Agglomerationen kann deren „Wiederbeschaffungswert“ rund 200-300 Mio. CHF/km2 betragen. Für die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur sollten jährlich ca. 1-2 % des „Wiederbeschaffungswertes“ investiert werden, diese ergibt somit ca. 2-6 Mio. CHF/km2. Der wesentliche Wert der Infrastrukturanlagen liegt jedoch nicht in dem darin investierten Kapital, sondern im Nutzen, welche diese bringen. Der Nutzen der Infrastruktur-Anlagen wird primär durch die Gesellschaft in Form volkswirtschaftlicher Wertschöpfung wahrgenommen, indem beispielsweise Personen und Waren über die Strassen oder Gleisanlagen transportiert werden. 2001 betrug beispielsweise die Gesamtwertschöpfung des Verkehrs 58.5 Mia. CHF resp. 13.12 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) (=> Quelle Admin.ch: Die Nutzen des Verkehrs )

An Hand der jeweilig ermittelten Flächen/km2 der Infrastruktur pro Perimeter einer Stadt, Gemeinde oder Kanton kann somit der jährliche Finanzbedarf der Erhaltungsplanung aufgerechnet werden.

Bei der Erhaltung der Infrastrukturanlagen haben die Infrastruktur-Eigner (Städte, Kantone, Gemeinden, ...) gegensätzliche Ziele zu berücksichtigen. Hauptsächlich müssen die Infrastruktur-Eigner dafür besorgt sein, dass sie ein gewisses Dienstleistungsniveau gewährleisten, um damit die Infrastruktur ohne massgebende Behinderungen oder Gefährdungen bereitzustellen (welche z. B. aufgrund eines schlechten Zustands oder häufigen erhaltungsbedingten Baustellen hervorgerufen werden). Weiterhin müssen sie die Ausgaben für den Erhalt der Infrastruktur minimieren und die beteiligten Parteien möglichst wenig beeinträchtigen, welche nicht direkt von den Infrastrukturanlagen einen Nutzen ziehen.

Die Evaluierung der hierfür optimalen und notwendigen Massnahmen, um die Infrastruktur – unter Berücksichtigung aller oben genannten Ziele – zu erhalten, ist eine sehr komplexe Aufgabenstellung, bei der die einzelnen Teilsysteme der Infrastrukturanlagen (Strasse, Wasser, Gas, Kunstbauten, Gleisanlagen, Fernwärme, ...) mit ihren Eigenheiten berücksichtigt werden müssen. Die hierfür verantwortlichen Personen der Städte, Gemeinden und Kantonen können aufgrund ihres fachlichen Wissens und ihrer jahrelangen Erfahrung intuitiv ermitteln, welche Massnahmen für die einzelnen Objekte ihres Teilsystems die Optimalen sind. Aufgrund der ermittelten Massnahmen kann für die Teilsysteme der langfristige Finanzbedarf und die Zustandsentwicklung für die kommenden 40 Jahre sowie konkrete Massnahmenvorschläge für die kommenden 15 Jahre ermittelt werden.

Die Evaluation der notwendigen Massnahmen wird bei Städten, Kantonen und Gemeinden mit Hilfe des PMT / GIS bereitgestellt. Die einzelnen Massnahmen werden letztlich im PM-Tool erfasst und einem GIS-System visuell dargestellt.

Weitere Information zum GMI / PMT / GIS und der integralen Erhaltungsplanung finden Sie hier.